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Wir sind Ihr vertrauensvoller und effizienter Berater in allen Fragen des Kartellrechts.

Ellenrieder berät

Kartellrechtscompliance

Bei der kartellrechtlichen Complianceberatung liegt unser Fokus auf folgenden Aspekten:

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    • Wir beraten Sie mit dem Ziel Ihre Bußgeld- und Schadensersatzrisiken so weit wie möglich zu minimieren. Dies bedeutet, dass neben den Grundlagen des Kartellrechts die spezifischen Schwerpunktrisiken Ihres Unternehmens und der jeweiligen Branche herausgearbeitet und geschult werden.
    • Falls gewünscht erstellen wir gerne eine speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Branche zugeschnittene Kartellrechtsleitlinie und Schulungsmaterial.
    • Des Weiteren übernehmen wir gerne die Umsetzung und Schulung der kartellrechtlichen Compliance-Policy.
    • Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei präventiven Kartellrechtsaudits.

Kooperationen mit Wettbewerbern

Wir beraten kartellrechtlich umfassend zu Joint Venture- und Kooperationsverträgen zwischen (potentiellen) Wettbewerbern in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F & E), Einkauf, Produktion und Vertrieb.

Informationsaustausch und Benchmarking

Wettbewerber tauschen in der Regel im Rahmen von Kooperationen oder Verbandsarbeit im zulässigen Maße Informationen aus.

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    Insbesondere ein Austausch an Information über aktuelle oder zukünftige Preise, Mengen und Kunden wird von den Gerichten und Behörden aber wie ein typischer schwerer Kartellverstoß eingestuft und ist insofern tunlichst zu vermeiden. Auch im Übrigen ist ein Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern und Benchmarkingaktivität kartellrechtsrelevant, soweit es um strategische Informationen geht. Eine Vorabüberprüfung auf Kartellrechtskonformität ist angezeigt. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Fusionskontrolle

Ein weiterer Kern unseres Beratungsangebots ist der Bereich der Fusionskontrolle. Dazu zählen insbesondere
  • die Prüfung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten weltweit
  • die Anmeldung und Begleitung von Zusammenschlussvorhaben insb. bei der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt
  • sowie die Koordination der Anmeldung in mehreren Jurisdiktionen (multijurisdictional filings).

Versicherungskartellrecht

Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet aufgrund von umfangreicher Vorerfahrung und Interessenneigung das Versicherungskartellrecht.

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    Beratungsbereiche bilden u.a. die Überprüfung auf Kartellrechtskonformität von Statistikarbeit (bspw. Schadenbedarf), Musterversicherungsbedingungen, Benchmarking und Marktinformationssysteme, Zusammenarbeit bei Sicherheitsvorkehrungen, Rahmenverträgen mit Leistungserbringern (wie etwa betreffend Schadensregulierung), Mitversicherungslösungen sowie Vertriebskooperationen.

Verbandskartellrecht

Die Wichtigkeit von Verbandsarbeit für unsere Wirtschaft steht außer Frage. Allerdings müssen auch Verbände als Normadressaten des Kartellrechts die Kartellrechtsregeln beachten und Kartellrechtsverstöße unterbinden.

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    Es dürfen u.a. keine Anreize für Kartellrechtsverstöße und keine Plattform für einen unzulässigen Austausch geschaffen werden. Durch entsprechende Kartellrechtsleitlinien und kontinuierliche Trainings kann eine effektive Compliance aufgebaut oder aufrechterhalten werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Vertriebskartellrecht

Wir unterstützen Sie gerne bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung ihrer Vertriebsverträge und Anpassungen infolge rechtlicher oder wirtschaftlicher Veränderungen. Wir beraten ferner bei der Abwicklung von beendeten Vertriebsverträgen und begleiten die Verhandlungen und ggf. Streitigkeiten von Begehren nach Ausgleichsansprüchen und Rücknahmebegehren der Vertriebspartner.

Schwerpunkt: Digitalisierung

Die Digitalisierung bringt tiefgreifende Änderungen für viele Industrien mit sich. Sie ermöglicht neue wirtschaftsfördernde Geschäftsmodelle in bisher nicht dagewesener Form. Suchmaschinen, Vergleichsportale, soziale Netzwerke und viele Geschäftsmodelle der Sharing Economy wären ohne Digitalisierung schlichtweg nicht denkbar.

Schwerpunkt Digitalisierung

Die Digitalisierung verändert aber auch viele traditionelle Wirtschaftsbereiche. Damit entstehen auch neue Herausforderungen für den Wettbewerb. Dies zeigt sich unter anderem in folgenden kartellrechtlichen Beratungsfeldern:

  • Die Digitalisierung wirft neue Fragen bezüglich wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen, beispielsweise infolge der Anwendung digitaler Instrumente wie Preissteuerung („Algorithmen“), der automatisierten Wettbewerberbeobachtung („Crawler“) oder der Gründung von Plattformen unter Einbeziehung von Wettbewerbern, auf – und stellt damit auch die kartellrechtliche Compliance von Unternehmen zunehmend vor neue Herausforderungen. Unternehmen sollten sich daher über das "Kartellrecht 4.0" informiert halten und den dynamischen Denkprozess in diesem Bereich genau verfolgen. Gerne beraten wir Sie zu diesen Fragen.
  • Durch Digitalisierungsallianzen und Standardisierungskooperationen können digitale Geschäftspotentiale erschlossen und der Wettbewerb sehr positiv befördert werden. Andererseits ist sorgfältig darauf zu achten, dass derartige Formen der Zusammenarbeit nicht auch mit Wettbewerbsbeschränkungen einhergehen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
  • Die Digitalisierung hat die Wettbewerbslandschaft im Handel gravierend verändert. Der klassische stationäre Handel wird zunehmend abgelöst durch Onlineverkäufe bzw. das immer professionellere Zusammenspiel von Online- und Offline-Vertriebswegen. Mit den Möglichkeiten, aber auch mit den Grenzen der Einflussnahme (etwa im Bereich von Plattformverboten und AdWords-Beschränkungen) von Herstellern auf die Onlineaktivitäten ihrer Händler müssen sich Unternehmen vermehrt auseinandersetzen.
  • Aktuell wird vehement diskutiert und im Rahmen von vielen Verfahren darüber gestritten, wie die Balance zwischen einer Förderung wettbewerbsverstärkenden Wachstumsmöglichkeiten von Plattformen und Netzwerke einerseits und die Eingrenzung der Gefahr des Missbrauchs von Marktmacht (bspw. kann u.U. Marktmacht infolge exklusiver Sammlung, Auswertung und Nutzung von Daten entstehen) erreicht werden kann.
  • Die spezifischen Charaktereigenschaften von digitalen Märkten verändern auch die Beurteilung in Fusionskontrollverfahren. Während in traditionellen Märkten Marktanteile häufig ein guter Gradmesser für Marktmacht ist, ist dies in digitalen Märkten ein weniger verlässlicher Gradmesser. Direkte und indirekte Netzwerkeffekte, "multi- or singlehoming", Markt-Tipping und Datenzugang können relevante Faktoren sein und die Beurteilung auch im Falle hoher Marktanteile positiv verändern.

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