EU-Kommission gewährt 50%-Bußgeldreduktion aufgrund der Langwierigkeit des Verfahrens
Die Europäische Kommission hat fünf Unternehmen im Fall Case COMP/37956 – REINFORCING BARS eine Bußgeldreduktion in Höhe 50% gewährt. Eine derart hohe Bußgeldreduktion infolge überlanger Verfahrensdauer ist absolut beispielslos im Lichte der bisherigen Entscheidungspraxis. Zu der Länge des Verfahrens von ca. 14 Jahren war es u.a. wegen Verfahrensfehlern und entsprechender Klagen der betroffenen Unternehmen gekommen. In Zukunft sollte man daher bei der Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln noch mehr die Frage der „Dauer des Verfahrens“ mit in die Erwägungen einbeziehen, insb. wenn Verfahrensfehler in Betracht kommen.
Im Dezember 2002 hatte die Kommission eine Entscheidung gegen ein Kartell auf dem italienischen Markt für Bewehrungsrundstahl erlassen und sich dabei auf Artikel 65 §§ 4 und 5 EGKS-Vertrag gestützt, der sie zur Ahndung von Kartellverstößen im Stahlsektor berechtigt. Da der EGKS-Vertrag, als die Entscheidung erlassen wurde, bereits außer Kraft war, hatte das Gericht erster Instanz entschieden, dass der EGKS-Vertrag als Rechtsgrundlage ungeeignet war. Daraufhin hatte die Kommission im Jahr 2009 eine neue Entscheidung auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln erlassen. Seitdem die besonderen Bestimmungen für den Stahlsektor (EGKS-Vertrag) im Juli 2002 außer Kraft getreten sind, gelten diese allgemeinen Wettbewerbsvorschriften auch für Wettbewerbsverstöße im Stahlsektor. Alle 11 betroffenen Unternehmen griffen die Entscheidung erneut an. Das Gericht der Europääischen Union (EuG) hielt die Entscheidungen der Kommission aus dem Jahre 2009 mit Entscheidung im Dezember 2014 aufrecht. Fünf Unternehmen legten erneut Rechtsmittel ein und waren erfolgreich, da der Europäische Gerichtshof im September 2017 entschied, dass die EuG-Entscheidungen nicht rechtmäßig waren, da die Kommission das Recht einer mündlichen Anhörung betreffend der Mitteilung der Beschwerdepunkte verletzt hatte. Im Juli 2019 wurden daher neue Bußgelder für die betreffenden fünf Unternehmen festgesetzt und gegenüber den vorigen Bußgeldsummen wegen der überlangen Verfahrensdauer halbiert. Unternehmen sollten daher künftig in Ihre Überlegungen einbeziehen, dass lange Verfahrensdauern insb. bei formellen Fehlern die Bußgelder erheblich reduzieren können.