Dr. Nils Ellenrieder LL.M.
Jülicher Str. 31
50674 Köln
Neben der Abwehr von Schadensersatzbegehren liegt ein Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei im Bereich der Durchsetzung von Kartellschadensersatz- und sonstigen kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Nicht zuletzt aufgrund der Promotion des Kanzleiinhabers zu diesem Themengebiet und seiner diesbezüglichen Interessenneigung für das Thema ist die Kanzlei hier stark aktiv. In den letzten Jahren hat sich insbesondere die private Kartellrechtsdurchsetzung in Form von follow-on Schadensersatzbegehren (d.h. nach behördlichen Kartellverfahren) durch gesetzgeberische und gerichtliche Entwicklungen deutlich vereinfacht. Aber auch stand-alone Schadensersatzbegehren (ohne unmittelbares behördliches Verfahren) können ggf. durchaus erfolgreich durchgesetzt werden.
Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
Wir unterstützen auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Vertikalverstößen oder Mißbrauchsfällen.
Wenn Sie sich über die Durchsetzbarkeit, Wirksamkeit oder die Beendigung von Vertragsklauseln bzw. Verträgen im Lichte des Kartellrechts streiten, unterstützen wir Sie gerne. Wir machen Unterlassungs-, Feststellungs-, Beseitigungs-, Liefer- und Zahlungsansprüche für Sie geltend.
Ggf. helfen wir Ihnen auch gerne bei der Vorbereitung von Beschwerden bei den zuständigen Behörden.
Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".
Datenschutz-Einstellungen
Mit diesem Tool können Sie die Cookies, Analyse-Tools und externen Medien aktivieren und deaktivieren.
Datenschutz ImpressumEssentielle Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind.
Mit diesen Cookies können Sie die Nutzung externer Medien (z. B. YouTube, Google Maps, Vimeo etc.) auf der Website steuern. Externe Medien können Cookies von Drittanbietern im Browser speichern.