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Wir setzen Ihre Ansprüche effizient gerichtlich oder vergleichsweise durch.

Ellenrieder setzt durch

Kartellschadensersatz

Neben der Abwehr von Schadensersatzbegehren liegt ein Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei im Bereich der Durchsetzung von Kartellschadensersatz- und sonstigen kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

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    Nicht zuletzt aufgrund der Promotion des Kanzleiinhabers zu diesem Themengebiet und seiner diesbezüglichen Interessenneigung für das Thema ist die Kanzlei hier stark aktiv. In den letzten Jahren hat sich insbesondere die private Kartellrechtsdurchsetzung in Form von follow-on Schadensersatzbegehren (d.h. nach behördlichen Kartellverfahren) durch gesetzgeberische und gerichtliche Entwicklungen deutlich vereinfacht. Aber auch stand-alone Schadensersatzbegehren (ohne unmittelbares behördliches Verfahren) können ggf. durchaus erfolgreich durchgesetzt werden.

    Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:

    • Grundsätzliche Prüfung der Erfolgsaussichten auf Basis von Grundinformationen und ggf. Festlegung der Strategie des Vorgehens
    • Anspruchssicherung, Ausarbeitung von Anspruchsschreiben und ggf. vorgerichtliche Streitbeilegung
    • Ggf. Abstimmung mit ökonomischen Gutachtern
    • Ggf. weitergehende Informationsbeschaffung und Zusammentragung der Fakten
    • Ggf. klageweise Geltendmachung der Schadensersatzansprüche

    Wir unterstützen auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Vertikalverstößen oder Mißbrauchsfällen.

Durchsetzbarkeit, Gültigkeit und Beendigung von Vertragsklauseln oder Verträgen

Wenn Sie sich über die Durchsetzbarkeit, Wirksamkeit oder die Beendigung von Vertragsklauseln bzw. Verträgen im Lichte des Kartellrechts streiten, unterstützen wir Sie gerne. Wir machen Unterlassungs-, Feststellungs-, Beseitigungs-, Liefer- und Zahlungsansprüche für Sie geltend.

Beschwerden

Ggf. helfen wir Ihnen auch gerne bei der Vorbereitung von Beschwerden bei den zuständigen Behörden.

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