Kartellschadensersatz
Neben der Abwehr von Schadensersatzbegehren liegt ein Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei im Bereich
der Durchsetzung von Kartellschadensersatz- und sonstigen kartellrechtlichen
Schadensersatzansprüchen.
-
mehr anzeigen
Nicht zuletzt aufgrund der Promotion des Kanzleiinhabers zu diesem
Themengebiet und seiner diesbezüglichen Interessenneigung für das Thema ist die Kanzlei hier
stark aktiv. In den letzten Jahren hat sich insbesondere die private Kartellrechtsdurchsetzung in Form von follow-on Schadensersatzbegehren (d.h. nach behördlichen Kartellverfahren) durch
gesetzgeberische und gerichtliche Entwicklungen deutlich vereinfacht. Aber auch stand-alone
Schadensersatzbegehren (ohne unmittelbares behördliches Verfahren) können ggf. durchaus
erfolgreich durchgesetzt werden.
Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Grundsätzliche Prüfung der Erfolgsaussichten auf Basis von Grundinformationen und ggf. Festlegung der Strategie des Vorgehens
- Anspruchssicherung, Ausarbeitung von Anspruchsschreiben und ggf. vorgerichtliche
Streitbeilegung
- Ggf. Abstimmung mit ökonomischen Gutachtern
- Ggf. weitergehende Informationsbeschaffung und Zusammentragung der Fakten
- Ggf. klageweise Geltendmachung der Schadensersatzansprüche
Wir unterstützen auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach
Vertikalverstößen oder Mißbrauchsfällen.
Durchsetzbarkeit, Gültigkeit und Beendigung von Vertragsklauseln oder Verträgen
Wenn Sie sich über die Durchsetzbarkeit, Wirksamkeit oder die Beendigung von Vertragsklauseln
bzw. Verträgen im Lichte des Kartellrechts streiten, unterstützen wir Sie gerne. Wir machen
Unterlassungs-, Feststellungs-, Beseitigungs-, Liefer- und Zahlungsansprüche für Sie geltend.
Beschwerden
Ggf. helfen wir Ihnen auch gerne bei der Vorbereitung von Beschwerden bei den zuständigen Behörden.