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Wir verteidigen Ihre Rechte im Kartellrecht.

Ellenrieder verteidigt

Wir verteidigen unsere Mandanten in Kartellordnungs-widrigkeitenverfahren und kartellrechtlichen Mißbrauchsverfahren.

Ebenso verteidigen wir nachfolgende Schadensersatzbegehren.

Durchsuchungen

Wir begleiten und verteidigen Sie umfassend im Fall von Durchsuchungen einschließlich der einzuleitenden Sofortmaßnahmen während und nach einer Durchsuchung. Wir erstellen zudem individuell zugeschnittene Durchsuchungsrichtlinien, stellen entsprechendes Schulungsmaterial bereit und schulen auf Wunsch ihr Personal für den Ernstfall (inklusive "Scheindurchsuchungen").

Marker- und Kronzeugenanträge

Ggf. bereiten wir unverzüglich Marker- und Kronzeugenanträge vor und reichen diese bei den Behörden ein.

Aufarbeitung

Wir unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei der internen Aufbereitung des Falls. Zu diesem Zwecke führen wir eine Sichtung und Auswertung von (elektronischen) Dokumtenten durch (regelmäßig im Rahmen einer sog. E-Search) und ermitteln in Form von Interviews bzw. unterstützen Sie auf Wunsch dabei.

Verteidigung im engeren Sinne

Wir vertreten Ihr Unternehmen während des behördlichen Verfahrens und übernehmen in diesem Zusammenhang alle erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen. Dazu gehört u.a. die Festlegung der Verhandlungsstrategie, die Korrespondenz mit den Behörden und ggf. Gerichten sowie die Erarbeitung von Eingaben zu den Behörden sowie die streitige und ggf. vergleichsweise Lösung des Falls. Ggf. koordinieren wir für Sie auch die Einbindung weiterer Experten wie etwa Ökonomen.

Abwehr von Schadensersatzbegehren

Wir wehren Schadensersatzbegehren ab und erarbeiten für Sie die Abwehr- und Regressstrategie. Falls gewünscht führen oder begleiten wir außergerichtliche sowie gerichtliche Verhandlungen, ggf. unter Einbindung ökonomischer Experten aus unserem Netzwerk.

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