Wir verteidigen unsere Mandanten in Kartellordnungs-widrigkeitenverfahren und kartellrechtlichen Mißbrauchsverfahren.
Ebenso verteidigen wir nachfolgende Schadensersatzbegehren.
Durchsuchungen
Wir begleiten und verteidigen Sie umfassend im Fall von Durchsuchungen einschließlich der
einzuleitenden Sofortmaßnahmen während und nach einer Durchsuchung. Wir erstellen
zudem individuell zugeschnittene Durchsuchungsrichtlinien, stellen entsprechendes
Schulungsmaterial bereit und schulen auf Wunsch ihr Personal für den Ernstfall (inklusive
"Scheindurchsuchungen").
Marker- und Kronzeugenanträge
Ggf. bereiten wir unverzüglich Marker- und Kronzeugenanträge vor und reichen diese bei den Behörden ein.
Aufarbeitung
Wir unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei der internen Aufbereitung des Falls. Zu diesem Zwecke führen wir eine Sichtung und Auswertung von (elektronischen) Dokumtenten durch (regelmäßig im Rahmen einer sog. E-Search) und ermitteln in Form von Interviews bzw. unterstützen Sie auf Wunsch dabei.
Verteidigung im engeren Sinne
Wir vertreten Ihr Unternehmen während des behördlichen Verfahrens und übernehmen in diesem Zusammenhang alle erforderlichen und zweckdienlichen Maßnahmen. Dazu gehört u.a. die Festlegung der Verhandlungsstrategie, die Korrespondenz mit den Behörden und ggf. Gerichten sowie die Erarbeitung von Eingaben zu den Behörden sowie die streitige und ggf. vergleichsweise Lösung des Falls. Ggf. koordinieren wir für Sie auch die Einbindung weiterer Experten wie etwa Ökonomen.
Abwehr von Schadensersatzbegehren
Wir wehren Schadensersatzbegehren ab und erarbeiten für Sie die Abwehr- und Regressstrategie. Falls gewünscht führen oder begleiten wir außergerichtliche sowie gerichtliche Verhandlungen, ggf. unter Einbindung ökonomischer Experten aus unserem Netzwerk.